Sind eingesetzte Hunde bei der Polizei Hunde 2. Klasse?

Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.
19.01.2022

Sind eingesetzte Hunde bei der Polizei Hunde 2. Klasse?

Niedersachsen will Diensthunde mit tierschutzwidrigen Hilfsmitteln erziehen

Das Land Niedersachsen hat eine Änderung des Tierschutzgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Der Antrag geht soweit, dass Diensthunde während der Ausbildung und im Einsatz zukünftig vom Verbot des Zufügens von Schmerzen, Leiden und Schäden ausgenommen werden sollen. Die würde alle nur denkbaren Mittel und Methoden betreffen.

Der Landestierschutzverband Niedersachsen lehnt diesen Antrag ab. „Diese Änderung wäre ein Rückschritt“, so Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes. „Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, bei der Abrichtung eines Tieres Schmerzen und Leiden hinzuzufügen. Dieses Verbot besteht bereits seit 30 Jahren und der Gesetzgeber hat nun dieses Verbot in die aktuelle Tierschutz-Hundeverordnung übernommen.“

Wurden diese geltenden Vorschriften in den letzten 30 Jahren bei der Ausbildung von Polizeihunden missachtet? Ruhnke befürchtet: „Mit diesem Antrag soll jetzt gesetzeswidriges Verhalten nachträglich legitimiert werden!“ Ruhnke weiter, „an dieser Stelle muss hinterfragt werden, warum ein Bundesland, das die Überwachung des Tierschutzes sicherstellen muss, ihre eigenen gehaltenen Hunde, im Gegensatz zu den privat gehaltenen Hunden, dieser Überwachung entziehen und damit das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden gegenüber ihren eigenen Hunden zulassen will. Damit werden Polizeihunde dem Schutz des Tierschutzgesetzes entzogen und somit zu Hunden 2. Klasse!“

Eine tierschutzkonforme Ausbildung fußt auf der Grundlage moderner wissenschaftlicher Erkenntnisse und setzt nicht alleine auf veraltete Dominanzkonzepte. Die Verwendung von Hilfsmitteln, die die Gesundheit und das Leben eines Hundes bedrohen, sind abzulehnen!

Allein die Auswahl geeigneter Diensthunde ist bereits schwierig genug und die Tiere sollten nicht schon während der Ausbildung Verletzungen ausgesetzt werden.

„Uns ist völlig bewusst, dass die Polizei zu jeder Zeit bei Einsätzen handlungsbereit sein muss und wir erkennen an, dass die Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung möglicherweise ein Umdenken erfordert. Es gibt jedoch auch für Schutz- und Diensthunde alternative tierschutzkonforme Ausbildungsformen sowie einen erfolgreichen tiergerechten Umgang mit Diensthunden“, so Ruhnke.

Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und die Hansestadt Bremen haben sich Medienberichten zufolge dafür ausgesprochen, bei der Ausbildung von Diensthunden auf diese alternativen Ausbildungsformen zurückzugreifen. Auch die Zusammenarbeit zwischen dem Tierschutzverein Berlin und der Bundespolizei zeigt, dass eine erfolgreiche Arbeit mit Diensthunden unter Verwendung tiergerechter Methoden und Mittel die Einsatzbereitschaft der Diensthunde nicht einschränkt.

Die Änderung des TierSchG ist aus Sicht des Landestierschutzverbandes Niedersachsen der falsche Weg. Die aufgeflammte Diskussion zur Ausbildung und Einsatz von Diensthunden offenbart eine Regelungslücke. Hier wäre es erforderlich, den tierschutzkonformen Rahmen für die Ausbildung von Diensthunden in den unterschiedlichen Einsatzschwerpunkten durch bundeseinheitliche Vorschriften zu reglementieren. Mit diesen bundeseinheitlichen Vorschriften können nicht nur Vorgaben zu den eingesetzten Hilfsmitteln, sondern auch zur Zucht und Haltung von Diensthunden geregelt werden.

Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. ist die größte Tierschutzorganisation in Niedersachsen und vertritt die Interessen von 82 Mitgliedsvereinen, in denen rund 23.000 Tierschützer*Innen organisiert sind.

Kontakt zu unserer Pressereferentin Andrea Wildhagen: Info@tierschutzniedersachsen.de