Landestierschutzverband Niedersachsen begrüßt das längst überfällige Verbot von Lebendtiertransporten in Nicht-EU-Staaten

Pressemeldung
Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.

24.07.2020

Die Landkreise in Aurich und Emsland sind gemeinsam mit sechs weiteren Landkreisen in Deutschland für 97% aller Lebendtiertransporte in Nicht-EU-Staaten verantwortlich, die als Tierschutz-Hochrisiko-Staaten gelten. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Maghreb Staaten, Staaten in Zentralasien sowie um den Iran und Irak.

Obwohl Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein bereits die Transporte aus den gleichen Gründen im letzten Jahr ausgesetzt hatten, wurde noch im letzten Jahr durch das Tierschutzreferat von Ministerin Otte-Kinast den Landkreisen unter anderem mitgeteilt, dass sie sich nicht der Beihilfe zur Tierquälerei strafbar machen, wenn der Straftatbestand der Tierquälerei bei der Abfertigung der Transporte lediglich für möglich gehalten wird.

Dazu Dieter Ruhnke vom Landestierschutzverband:“ Dieses verantwortungslose Handeln des Ministeriums sorgte dafür, dass Tausende von Rindern unter grausamen Umständen transportiert und betäubungslos am Zielort getötet wurden, was hätte verhindert werden können. Dies wiegt umso schwerer, weil die Transporte auch unter der COVID-19 Situation weitergeführt und die Landkreise Aurich und Emsland Umschlagpunkt für Transporte von Tieren aus den Bundesländern wurden, die bereits ein Verbot verhängt hatten. Es ist schade, dass erst wieder die Aufklärung von Tierschutzorganisationen und deren medialen Verbreitung für ein Umdenken gesorgt hat. Umso froher sind wir, dass dieses verantwortungslose Handeln nun auch in Niedersachsen vorerst beendet wurde.“

Bereits seit 2015 müssen bei Tiertransporten die Vorgaben der EU-Transportverordnung bis zum Zielort eingehalten werden.

Ruhnke weiter: „Weil diese Entscheidung von Frau Otte-Kinast für den Tierschutz gefallen ist, gilt es jetzt, dass sie sich ohne Kompromisse bei der Bundesministerin dafür einsetzt, dass eine rechtssichere Grundlage für ein dauerhaftes Verbot von Lebendtiertransporte in die betroffenen Tierschutz-Hochrisiko-Staaten geschaffen wird“.